Wir beraten die Stadt Salzburg bei der Einführung der Schulstraßen. Seit der letzten StVO-Novelle vom Oktober 2022 steht das Verordnungsinstrument „Schulstraße“ (§76d StVO 1960) den Gemeinden zur Verfügung. Dieses Instrument möchte die Stadt Salzburg an zwei Schulen einsetzen, an denen es bislang keine Regelungen gibt: die Volksschule Liefering und die Praxisvolksschule Nonntal. Wir begleiten die Stadt in der Einführungsphase im Rahmen einer Vorher-Nachher-Untersuchung, welche noch vor dem Sommer vorliegen werden.