Die Aktionsplanung für Umgebungslärm erfolgt auf Basis der EU-Umgebungslärmrichtlinie und ihrer Umsetzung in nationales österreichisches Recht. Die Aktionspläne Umgebungslärm sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Auf Basis der strategischen Lärmkarten aus dem Jahr 2022 hat das Land Vorarlberg sowie die betroffenen Gemeinden den Aktionsplan 2024 zur Regelung der Lärmprobleme und Lärmauswirkungen an Hauptverkehrsstraßen in Vorarlberg ausgearbeitet. Die Rosinak & Partner ZT GmbH hat das Land bei der Erarbeitung unterstützt.
Die strategischen Lärmkarten und der Aktionsplan wurden für etwa 218 km Gemeinde- und Landesstraßenabschnitte erarbeitet. Im Aktionsplan 2024 sind zahlreiche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Lärmbelastung aufgelistet.