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Rechts Abbiegen bei Rot für Radfahrer

Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2022 kann die Behörde den Radfahrenden an ausgewählten Ampeln das Rechtsabbiegen oder auch Geradeausfahren bei Rot erlauben. Mit einer Zusatztafel (Grünpfeil) kann dies kundgemacht werden. Die Rosinak & Partner ZT GmbH hat das Kuratorium für Verkehrssicherheit unterstützt, für das Arbeitspapier der Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV) Einsatzkriterien für die Zusatztafel zu definieren. 

Auftraggeber
Kuratorium für Verkehrssicherheit
Zeitraum
2022

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