Mit der geplanten Umfahrung Haid (B139 Kremstal Straße) soll der Verkehr, der derzeit durch den Ortskern von Haid führt, umgeleitet werden. Nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) genehmigte das Land Oberösterreich im Jahr 2023 den Bau der Straße. Gegen das Projekt wurden Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben – aufgrund von Mängeln in Bezug auf Umweltschutz, Ausgleichsmaßnahmen, Schallschutz und verkehrslenkenden Maßnahmen.
Im Auftrag des Bundesverwaltungsgerichts hat Karl Schönhuber als nichtamtlicher Sachverständiger ein Gutachten für die Fachbereiche Schallschutz und Verkehr im Rahmen des UVP-Beschwerdeverfahrens erstellt. Während des Verfahrens gab es von der Projektwerberin Projektänderungen zum Artenschutz und zur Verkehrslenkung. Auf Basis der Gutachten von Karl Schönhuber wurden hinsichtlich der Auflagen aus dem UVP-Verfahren Präzisierungen und Ergänzungen vorgenommen. Das BVwG ordnete zudem ergänzende Auflagen beim Umweltschutz, Tierschutz und Bodenschutz an. Weiters kam es zu Anpassungen bei Lichtemissionen und beim Schallschutz.
Der Baustart für die Umfahrung Haid ist ab 2027 geplant.